Karstadt-Kaufhof-Benko will kritischen Artikel aus dem Internet entfernen lassen
Dr. Alexander von Paleske —- 5.10. 2018 ——- Am 25.9. wurde auf dieser Website ein Artikel veröffentlicht, der sich mit dem früheren österreichischen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer kritisch auseinandersetzt.
Titel: Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer: Eine politische “Sumpfblüte” aus dem österreichischen Skandalbiotop
Zu den Geschäftsfreunden Gusenbauers gehört auch der austrische Immobilien- Mogul Rene Benko mit der Firma Signa, die gerade die Kaufhauskette Kaufhof übernommen hat, nachdem sie bereits im Besitz der Karstadt Kaufhäuser ist.
Angeklagt und verurteilt Rene Benko hatte seinerzeit offenbar versucht, den damaligen dubiosen kroatischen Regierungschef Ivo Sanader zu bestechen. Die österreichische Justiz klagte ihn deswegen an, und er wurde rechtskräftig verurteilt. Das letzte Urteil, das die Rechtsmittel Benkos gegen das unterinstanzliche Urteil verwarf, stammt aus dem Jahre 2014.
Weg mit dem Artikel Mit Schreiben vom 2.10. 2018 wandten sich die Anwälte Rene Benkos an den Betreiber der WordPress Websites, Automattic in San Francisco, und forderten ihn auf, den obigen Artikel sofort aus dem Internet zu entfernen. Frist: 4. Oktober 2018. Ausserdem forderten sie, Name, Anschrift und Benutzer der Website Politica Comment zu benennen.
Die Anwälte Benkos sind offenbar der Ansicht, das Strafurteil gegen ihren Mandanten dürfe nicht mehr erwähnt werden.
Mit anderen Worten: Herr Benko habe einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass “Gras über diese Angelegenheit wachse”.
Die Firma Automattic, Eigner von WordPress.com, kam diesem Ansinnen erst einmal nicht nach.
Hier das an mich gerichtete Schreiben vom 4.10. 2018:
Hello, We have received the attached legal correspondence regarding the content on your blog. As the request does not comply with our requirements, we will not be taking any action against your site at this time. en.support.wordpress.com While we may preserve information about your account, we have not turned over any information. We will not turn over any information unless we receive a valid request for the information, or a court order. If we do receive such a request, unless we are legally prohibited from doing so, we will inform you and provide you time when you may attempt to quash or legally challenge the request. Please note that this notice is not legal advice. For legal assistance you should contact your own counsel or consider contacting the Electronic Frontier Foundation, the American Civil Liberties Union, or similar organizations in your own jurisdiction. Knox | Community Guardian | WordPress.com
Ich habe daraufhin am 4.10. 2017 folgenden Brief an die Benko-Anwälte geschrieben:
Rechtsanwälte Zöchbauer & Partner Karlsgasse 15 Wien Oesterreich
*RE: Benko ./. Automattic
Sehr geehrter Herr Zöchbauer, ich habe mit Interesse Ihr Schreiben an die Eigentümer der WordPress Websites gelesen.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Begehren auf Entfernung des Artikels nicht stattgegeben wird. Sie sind offenbar der Meinung, dass die Verurteilung Ihres Mandanten Benko wegen versuchter Bestechung nicht mehr erwähnt werden darf, um seine Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ich würde Ihnen zustimmen, wenn es sich um eine strafbare Handlung handelte, die eindeutig dem Privatbereich des Herrn Benko zuzuordnen wäre. Davon kann hier jedoch keine Rede sein. Die versuchte Bestechung des dubiosen damaligen kroatischen Regierungschefs Ivo Sanader, der möglicherweise auch in die Ermordung des regierungskritischen Journalisten Pukanic verwickelt ist, muss eindeutig dem geschäftlichen Aktivitätsbereich des Herrn Benko zugeordnet werden. Das Interesse der Oeffentlichkeit an der Kenntnis wiegt weit schwerer, als das Interesse des Herrn Benko, „Gras über die Sache wachsen zu lassen“, um es einmal salopp zu formulieren.
So ist es dann auch kaum überraschend, dass die Medien kontinuierlich diesen Fakt erwähnt haben, siehe die Wikipedia Seite zu Rene Benko, oder aber zuletzt einen Artikel in „Kontrast“ vom August dieses Jahres, wo wieder ausführlich die Bestrafung Ihres Mandanten erwähnt wird.
Ihr Verlangen nach Entfernung des Artikel stösst daher juristisch ins Leere. Im übrigen ergeben sich auch nach US-Recht, im Hinblick auf das Erste Amendment, und seine Auslegung durch das Oberste Gericht der USA, keinerlei Grundlagen für Ihr Begehren. Ich habe dies so auch der Automattic Inc. mitgeteilt. Ich nehme an, dass Sie keinerlei Bedenken habe, dass ich die bisherige Korrespondenz online setze.
Mit freundlichen Grüssen Dr. Alexander von Paleske Arzt für Innere Medizin, Hämatologie Leitender Arzt Zimbabwe/Afrika Ex Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
Es bleibt abzuwarten, ob Benko und seine Anwälte ihr Heil in einer gerichtlichen Auseinandersetzung suchen…..